Gmoaschiassn Plakat
Gmoaschiassn Informationen

Allgemeine Bestimmungen Gmoaschiaßn

  1. Teilnahmeberechtigt ist jeder, der in Maitenbeth wohnt, arbeitet oder einem Maitenbether Verein angehört.
  2. Jeder Teilnehmer hat eine Anmeldekarte auszufüllen, für deren richtige Eintragungen er selbst verantwortlich ist. Er hat sich auf Verlangen auszuweisen.
  3. Jeder Teilnehmer ist für die Dauer der Teilnahme auf der Schießstätte versichert.
  4. Geschossen wird nach den Bestimmungen des BSSB / DSB.
    Anschlag „Aufgelegt Schießen“
    Disziplin 1.31.
  5. Schützen, die 1954 (Senioren IV u. V) und früher geboren sind, können das ganze Programm sitzend mit Hocker schießen.
  6. Die Ring- und Teilerauswertung erfolgt elektronisch.
  7. Das Mindestalter beim Luftgewehr beträgt 12 Jahre. Ab 10 Jahre mit Sondergenehmigung. Diese ist unaufgefordert vorzulegen.
  8. Jüngere Teilnehmer, ab der ersten Klasse, verwenden das Lichtgewehr.
  9. Geschossen wird ohne Schießbekleidung (Jacke, Hose, Schuhe). Schießbrille ist erlaubt.
  10. Maximal 5 Probeschüsse.
  11. Es sind nur Vereinswaffen des Schützenvereins Alpenblick erlaubt.
  12. Nur vereinseigene Auflageständer dürfen verwendet werden.
  13. Jeder Teilnehmer kann nur für eine Mannschaft gemeldet werden.
  14. Der Schießaufsicht ist Folge zu leisten.
  15. Bei Unstimmigkeiten entscheidet die Schießleitung endgültig.
    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  16. Einsprüche sind bis spätestens 2 Wochen nach der Preisverteilung schriftlich bei Richard Hirt, Stannerweg 2, 83558 Maitenbeth geltend zu machen. Die Einspruchsgebühr beträgt 20,00 €. Bei einem unberechtigten Einspruch verfällt die Gebühr zugunsten des Schützenvereins Alpenblick Maitenbeth.
  17. Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer mit der elektronischen Speicherung der wettkampfrelevanten Daten und der Veröffentlichung der Startliste und Ergebnisse in Aushängen, im Internet, in den Publikationen des BSSB (DSB), seinen Untergliederungen sowie Pressemitteilungen einverstanden. Die Daten werden nur zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung erhoben. Diese Erlaubnis gilt auch für Fotografien, die während der Veranstaltung, des Wettkampfes oder der Siegerehrung aufgenommen werden.
  18. Mit Lösen der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die vorstehenden Bestimmungen als verbindlich an.

Schützenverein Alpenblick Maitenbeth e.V.