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Wir über uns / Satzung des Vereins

Unser Verein hat sich nicht nur das Ziel gesetzt, Interessierten das Schießen zu lehren, die Jugend zu fördern und das Gemeindeleben zu bereichern.

Wie bei jedem Verein wird auch bei uns das Organisatorische durch eine Satzung geregelt. Um mit der Zeit zu gehen, wurde sie 2016 aktualisiert.

Satzung Schützenverein Alpenblick Maitenbeth e.V..pdf
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 Schutz- und Hygienekonzept des Schützenverein Alpenblick Maitenbeth e.V.

Zum Schutz unserer Sportlerinnen und Sportler vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

Unser Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz: 1. Schützenmeister
Richard Hirt Tel.: 08076 / 889607 E-Mail: Richard.Hirt@freenet.de

Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen wo immer möglich sicher.

Die Nichteinhaltung der Mindestabstandsregel von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt (z.B. Personen des eigenen Hausstands).

Außerhalb des Trainings in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten, sowie in Sanitärbereichen (WC-Anlagen), ist eine geeignete Mund-Nasen Bedeckung zu tragen.

Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere halten wir von der Sportanlage fern. Sollten Nutzer von Sportstätten-/Sportanlagen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.

Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber).

Die Betreiber von Sportstätten kontrollieren die Einhaltung der Standort- und sportartspezifischen Schutz- und Hygienekonzepte und ergreifen bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen.

 

1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern

Die Anzahl der Schützinnen bzw. Schützen ist auf max. 6 Personen beschränkt.

Neben den benannten Schützinnen und Schützen halten sich nur die gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichten/Trainer/Vereinsübungsleiter an den Einzelschießständen auf.

Wartende Schützinnen und Schützen finden sich im Gang vor der Schießstätte bzw. in den Räumen der Gastwirtschaft unter Einhaltung des Distanzgebots auf.

Gruppenbezogene Trainingseinheiten/-kurse werden indoor auf höchstens 120 Minuten beschränkt.

Unterweisung der Schützinnen und Schützen über die Abstandsregeln

Aushang Hinweisschilder vor der Schießstätte.

 

2 2. Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB)

Schützinnen und Schützen werden gebeten, eigene MNB mitzubringen.

Außerhalb des Trainings in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten, sowie in Sanitärbereichen (WC-Anlagen), ist eine geeignete Mund-Nasen Bedeckung zu tragen.

Die Nutzer von Indoor-Sportanlagen haben beim Betreten und Verlassen der Sportanlage sowie bei der Nutzung von Sanitärbereichen (WC-Anlagen) eine geeignete MNB zu tragen, ausgenommen bei der Ausübung der sportlichen Aktivität.

Ein unberechtigtes Abnehmen der MNB wird mit dem Verweis von der Schießanlage geahndet. 

3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

Personen mit Verdacht auf COVID-19 bzw. mit Erkältungssymptomen (trockener Husten, Fieber etc.) dürfen die Schießanlage nicht betreten. Sollten diese Personen dennoch auf der Schießanlage anwesend sein, werden sie sofort aufgefordert, die Schießstätte zu verlassen.

Die betroffenen Personen werden aufgefordert, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden.

Von allen anwesenden Schützinnen und Schützen bzw. Standaufsichten werden die Kontaktdaten (Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) aufgenommen, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht.

 

Weitere Maßnahmen:

 

4. Hygiene für die Bedieneinrichtungen und für die Hände

Desinfektionsmittel werden am Schießstand sowohl für die Hände als auch für die Bedieneinrichtungen in ausreichender Menge bereitgehalten.

 Nach dem Training werden die Einrichtungen gereinigt und desinfiziert.

Aushang von Anleitungen zur Handhygiene

Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion

Bereitstellung von hautschonender Seife

Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung 

5. Belüftung mit Außenluft bei Raumschießanlagen

Zur Gewährleistung eines regelmäßigen Luftaustausches ist die Lüftungsfrequenz abhängig von der Raum-/Hallengröße und Nutzung zu berücksichtigen.

Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung aller Räumlichkeiten, die dem Aufenthalt von Personen dienen, sind zu nutzen. 

6. Ehrenamtliche Tätigkeit

Sämtliche Organisations- und Verwaltungstätigkeiten für den Verein werden, sofern möglich, durch die Verantwortlichen zu Hause durchgeführt. 

 7. Zutritt vereinsfremder Personen zum Schießstand

 Die Schießstätte darf nur von Vereinsmitgliedern betreten werden.

Dies ist am Zugang durch Beschilderung kenntlich gemacht. 

8. Sanitärräume

Die Sanitärräume der Gaststätte stehen zur Verfügung 

9. Unterweisung der Vereinsmitglieder und aktive Kommunikation

Vor Beginn der Schießzeiten werden die Standaufsichten über die getroffenen Regelungen unterwiesen.

Die Besucher werden beim Betreten der Schießanlage in die Regelungen durch Aushänge und Unterweisung eingewiesen. 

10. Sonstige Hygienemaßnahmen

Die Schützinnen und Schützen trainieren mit ihren eigenen Waffen. Leihwaffen werden vor der Übergabe und nach der Rückgabe mit einem geeigneten Mittel behandelt.

 

Maitenbeth, 20.09.2020